Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen
Die AGB als Download (PDF) oder gleich hier zum Lesen:
1. Geltung der Bedingungen
Diese Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte der Connectronic GmbH + Co. KG gegenüber Unternehmern und anderen Personen im Sinne des § 310 BGB. Sie gelten für sämtliche Geschäfte von uns ausschließlich. Hiervon abweichende Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner gelten nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich von uns anerkannt wird, auch wenn wir in Kenntnis entgegenstehender Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner das Rechtsgeschäft ohne weiteres und vorbehaltlos ausführen.
2. Angebot, Bestellung und Vertragsschluss
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn die Verbindlichkeit wird ausdrücklich erklärt. Die aufgrund unseres Angebots erteilten Aufträge sowie Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen unserer Kunden werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.
2.2 Sollte die Auftragsbestätigung von uns vom Angebot des Kunden abweichen, ist der Kunde verpflichtet, der Auftragsbestätigung von uns unverzüglich, d.h. längstens binnen 3 Tagen, schriftlich zu widersprechen, ansonsten gilt sein Schweigen als Annahme der in der Auftragsbestätigung aufgeführten Lieferungen und Leistungen zu den dortigen Konditionen.
3. Liefer- und Leistungszeit
3.1 Leistungsfristen und -zeiten sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich als verbindlich zugesagt worden sind und uns alle zur Lieferung nötigen Unterlagen vorliegen.
3.2 Die Liefer- und Leistungszeit verlängert sich angemessen bei Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, insbesondere bei Streik, Aussperrung, Lieferschwierigkeiten des Vorlieferanten.
4. Gefahrübergang und Versand
4.1 Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Produkte an die den Transport ausführende Person übergeben worden sind oder zwecks Versendung das Werk von uns verlassen haben oder die Versandbereitschaft angezeigt ist, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist.
4.2 Eine Versicherung gegen Transportschäden wird nur bei ausdrücklichem Auftrag des Kunden in seinem Namen und auf seine Rechnung abgeschlossen.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
5.1 Die von uns angegebenen Preise verstehen sich netto ab Werk, ausschließlich Verpackung, Fracht, Porto und Transportversicherung.
5.2 Zahlungen sind zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer innerhalb von 14 Tagen mit 2 % Skonto, innerhalb von 30 Tagen rein netto, nach Rechnungsdatum zu leisten. Weitere Abzüge sind nicht möglich.
5.3 Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Kunden gegen Forderungen von uns ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist anerkannt, rechtskräftig festgestellt oder es handelt sich um Forderungen, die aus unvollständiger oder mangelhafter Vertragserfüllung erwachsen sind.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Wir behalten uns das Eigentum an unserer Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Vertragsbeziehung zu unserem Kunden vor.
6.2 Werden die Liefergegenstände durch den Kunden verarbeitet oder umgebildet, erfolgt dies stets für uns als Hersteller. Erlischt das Eigentum von uns durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen, so geht das Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf uns über. Der Kunde verwahrt das Eigentum von uns unentgeltlich.
6.3 Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, so-lange er nicht im Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Forderungen bzgl. der Vorbehaltsware, die der Kunde aus einem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund erwirbt, tritt er bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab.
6.4 Der Kunde hat die erforderlichen Maßnahmen zur Wahrung unseres Eigentumsvorbehaltes zu treffen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum von uns hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen.
6.5 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. In der Rücknahme der Ware liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Wir sind nach Rücknahme der Ware zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
7. Ansprüche wegen Mängeln, Haftung und Verjährung
7.1 Unsere Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, es sei denn uns fällt die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht zur Last. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die zum Schutz vertragsspezifischer Interessen erforderlich sind, auf deren Einhaltung unser Kunde regelmäßig vertrauen darf, und solche, die sich für uns in den Grenzen zu-mutbarer Belastung halten, wie z. B. die Übergabe der Ware frei von Sach- und Rechtsmängeln, die Besitzverschaffung und die Verschaffung des Eigentums nach vollständiger Bezahlung.
7.2 Unsere Haftung ist der Höhe nach begrenzt auf die vertragstypischen, bei Lieferung unserer Produkte vorhersehbaren Schäden, maximal auf die haftpflichtversicherte Summ€ 3 Mio. für Personen und Sachschäden.
7.3 Die Haftungsbegrenzungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
7.4 Mit Ausnahme der Fälle des § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB und § 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB verjähren alle Mängelansprüche gegen uns, nach einem Jahr seit Ablieferung der Ware an den Kunden oder, soweit Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme.
7.5 Offensichtliche Mängel hat uns der Kunde innerhalb einer Frist von 1 Woche nach Ablieferung anzuzeigen. Nicht offensichtliche Mängel sind uns innerhalb von 1 Woche nach deren Entdeckung anzuzeigen.
8. Vorlagen und Sonstiges
Wir führen unsere Aufträge auf Grund des sich aus der Erstmusterfreigabe ergebenden Revisionsstandes aus. Änderungszeichnungen werden in der Produktion erst dann berücksichtig, wenn wir deren Erhalt bestätigt haben.9. Schlussbestimmungen
9.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.
9.2 Soweit der Vertrag Regelungslücken enthält, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.
9.3 Für alle unsere Rechtsgeschäfte gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts vom 11.04.1980 ist ausgeschlossen.
9.4 Ist unser Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist örtlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus mit uns bestehenden Rechtsverhältnissen unser Sitz.